Pflegeberatung nach §37 (3) SGB XI in Berlin

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Wir wissen, dass Sie für die Fortzahlung von Pflegegradzahlungen, Beratungsleistungen nach § 37 (3) SGB XI in Anspruch nehmen müssen.

Wir nehmen uns Zeit für Sie. Buchen Sie jetzt ihren Beratungstermin.

Wir helfen Ihnen und die Krankenkasse zahlt.

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen

  • bei den Pflegegraden 1, 2 und 3 einmal halbjährlich
  • bei den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich

eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch einen Pflegedienst abzurufen.

Diese Beratung dient zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung sowie Unterstützung (pflegefachliche Hinweise) für den Pflegenden und wird durch unser qualifiziertes Fachpersonal erbracht.

Wichtig: Bitte bereiten Sie unseren Termin wie folgt vor:

  • Halten Sie das Gutachten des medizinischen Diensts bereit bzw. die Bestätigung des Pflegegrads
  • Halten Sie die Krankenkassenkarte griffbereit
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Pflegeperson anwesend ist
  • Wenn existierend, halten Sie den Schwerbehindertenausweis bereit
  • Wenn existierend, suchen Sie die aktuellen Krankenhausberichte raus
Karte aller Bezirke der Pflegeberatung in Berlin: Spreevital

Ab sofort in ganz Berlin

Jetzt online einen Termin buchen

Benötigen Sie spätere Termine oder ist ihr Zeitfenster schon vergeben, können Sie uns eine E-Mail schreiben: beratung@spreevital.de oder uns unter 0157 80558017 telefonisch erreichen. Wir versuchen entsprechende Terminwünsche möglich zu machen.

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