Aufgrund der Verträge mit den Kranken- und Pflegekassen sowie der Senatsverwaltung Berlin ist der Häusliche Pflegedienst „Spreevital“ berechtigt, folgende Leistungen gemäß SGB V (Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung) und SGB XI (Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung) sowie nach SGB XII (Hilfe in besonderen Lebenslagen) zu erbringen und abzurechnen.
Behandlungspflege
- Verbandswechsel
- Insulin- und andere Injektionen
- Kontrolle Blutdruck und Blutzucker
- Katheterpflege
- Wund- und Dekubitusversorgung
- Sonden-Ernährung und Infusion
- Stomaversorgung
- Stellen und Verabreichen von Medikamenten
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Grundpflege
- Körperpflege (Baden, Duschen, Waschen, Mund- und Zahnpflege, Rasieren, Haut- und Haarpflege)
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Lagern und Mobilisieren
- Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung
- Versorgung bei Inkontinenz
- Prophylaxen
Ernährung
- Hilfe bei der Nahrungszubereitung
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Erhalt der Wohnlichkeit (Reinigen der Wohnung)
- Heizen der Wohnung (einschließlich Kohlen holen)
- Wechseln und waschen der Wäsche und Kleidung
- Einkaufen (mit oder ohne Begleitung)
Verhinderungspflege / Urlaubspflege
- Bei vorübergehender Abwesenheit, Verhinderung der Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen übernimmt der häusliche Pflegedienst „Spreevital“ zeitweilig die zu erbringenden Pflegeleistungen bei den Klienten in ihrer häuslichen Umgebung.
Haushaltshilfe und Familienpflege
- Kinderbetreuung bei Verhinderung der Eltern, Krankheit, Berufs- und Weiterbildungsgründen
- in der Risikoschwangerschaft, Unterstützung der Mutter nach der Geburt
Wie sieht nun die Hilfe aus?
- wir führen den Haushalt weiter und betreuen bei Bedarf die Kinder bis zu 8 Stunden täglich
Die Kosten werden je nach Voraussetzungen durch die zuständige Krankenkasse, dem Jugendamt oder dem Sozialamt übernommen.
Unser Pflegedienst bietet Ihnen für die Betreuung bei Ihnen zu Hause Bezugspflege an
